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Selbstbestimmt. Vorsorgen.
Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie im Koma liegen? Wer entscheidet, wenn Sie dement werden?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits jetzt eine Vertrauensperson festlegen. Diese darf dann im Fall des Falles ihre Angelegenheiten umfassend regeln und Sie vertreten, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Damit kein Erwachsenenvertreter bestellt werden muss.
Mit einer Patientenverfügung können Sie bereits jetzt bestimmen, wie mit Ihnen in einer „Leben oder Tod“ Situation umgegangen werden soll und welche medizinischen Behandlungen Sie nicht möchten. Denn wer kann besser entscheiden, ob und welche lebenserhaltenden Maßnahmen in einer Akutsituation gesetzt werden sollen oder nicht, als Sie selbst?
Erfahren Sie mehr bei einem kostenlosen Erstgespräch.