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Ehe. Partnerschaft. Güter. Recht.
Wie können wir uns bereits vor der Eheschließung absichern? Damit später kein Rosenkrieg tobt?
Wir möchten keine Ehe eingehen, wollen aber bestimmte Bereiche unserer Partnerschaft rechtlich bindend regeln. Geht das?
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Ehe und Lebenspartnerschaft, auch im internationalen Kontext.
Ein Ehevertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vermögensverhältnisse bereits im Vorfeld zu regeln. Sowohl für die aufrechte Ehe, als auch für den Fall der Scheidung. So lange Sie noch gut miteinander sind.
Auch für Güterstandsvereinbarungen bei binationalen Ehen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit einem Partnerschaftsvertrag können Sie bestimmte Aspekte Ihres Zusammenlebens regeln, wie die Mitarbeit im Unternehmen Ihres Partners, Zahlungen, Rechte oder Unterhaltsleistungen für den Fall der Trennung vereinbaren oder die Teilung gemeinsam angeschafften Vermögens bereits im Vorhinein verbindlich festlegen.
Wir unterstützen Sie unparteiisch und objektiv dabei, einen für beide Seiten fairen Vertrag abzuschließen und beraten Sie umfassend.
Recht ohne Streit.